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Leistungen

Opferschutz (Nebenklagevertretung, Zeugenbeistandschaft)

Jeder kann Opfer einer Straftat werden, häufig ohne das man dies als Betroffene(r) im Vorfeld verhindern kann. Bei einigen Delikten wird sogar erst nach einiger Zeit deutlich, dass man einer Straftat zum Opfer gefallen ist, beispielsweise beim Betrug oder der Untreue. Die Vertretung der Opferrechte wird dann allzu häufig in die Hände von Anwälten gegeben, die sich eigentlich auf andere Rechtsgebiete spezialisiert haben und die Nebenklage
tatsächlich nur „nebenbei“ abwickeln ohne über profunde Kenntnisse und Erfahrungen im Strafrecht zu verfügen. Dies mag vielleicht bei unproblematischen Fällen noch gutgehen aber was passiert, wenn auf der Gegenseite ein versierter Strafverteidiger die gesamte Klaviatur der Strafprozessordnung ausspielt?

Es macht daher meines Erachtens durchaus Sinn, wenn Sie für die Durchsetzung Ihrer Rechte ebenfalls einen Strafrechtrechtsanwalt beauftragen, der Beispielsweise auf unzulässige Beweisanträge oder Befragung der Gegenseite effektiv reagieren kann und sich mit den neuesten rechtlichen Entwicklungen im Strafrecht und Strafprozessrecht auskennt.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, die mit einem Strafverfahren für Sie als Opfer einhergehenden Belastung abzumildern. Dazu gehört nicht nur menschliches Einfühlungsvermögen und Beistand, sondern auch die Nutzung rechtlicher, strafprozessualer Möglichkeiten, um Beispielsweise eine Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten zu
vermeiden oder Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ohne eine unnötige zweite Vernehmung im Rahmen eines Zivilverfahrens bereits im Strafverfahren durchzusetzen.

Durch die letzten Opferrechtsreformgesetze sind die Opferrechte im Strafrecht gestärkt worden. Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafprozess beauftragen, kann dieser zunächst als Zeugenbeistand und in vielen Fällen bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragen und die Berücksichtigung Ihrer Belange als Opfer sicherstellen.

Weitere wichtige Informationen zur Opfervertretung im Strafverfahren im Rahmen der Nebenklage, des Adhäsionsverfahrens oder als Zeugenbeistand:

Sie haben noch Fragen zum Opferschutz oder möchten einen Strafverteidiger?
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.
einfach telefonisch +49(0)89 / 59082012
oder per E-Mail Questo indirizzo e-mail è protetto dallo spam bot. Abilita Javascript per vederlo.
 
Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht in der Bundesrepublik Deutschland, zugelassen durch die Rechtsanwaltskammer München.
Sie unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs den "Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".

Alle Vorschriften werden im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de bereitgehalten.
Alle Angaben ohne Gewahr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Katja Günther
Fachanwältin für
Strafrecht
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