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Presseforum


In diesem Bereich stellen wir Ihnen Presse-Informationen zu unserer Kanzlei und allgemeinen Fällen zur Verfügung.

Schwere Räuberische Erpressung

Gericht : Amtsgericht München
Termin: wird nachgereicht
Vorwurf: Erpressung

Wir vertreten einen Mandanten, der im Verdacht steht als Teil einer Bande schwere räuberische Erpressungen begangen zu haben. Die Mindeststrafe beträgt im Falle einer Verurteilung 3 Jahre pro Fall. Bei Mandatsübernahme ist der Mandant seit 1,5 Jahren in Untersuchungshaft. Der Verteidigung gelingt es in der Hauptverhandlung den Vorwurf zu entkräften. Der Mandant wird aus der Haft entlassen.

Nebenklägervertreter

Gericht : Amtsgericht München
Termin: wird nachgereicht
Vorwurf: Nebenkläger –wegen versuchten Mordes

Die Geschäftsführerin eines Unternehmens wird zu einem Stand gerufen, weil es dort Probleme mit einem Angestellten gibt. Sie spricht den Mann an, der sich gegen die Vorwürfe wehrt und spontan zu einem Messer greift. Er sticht ohne Vorwarnung zu – immer wieder auf den Kopf der Frau - und verletzt sie schwer.

Wir vertreten die Geschädigte als Nebenklägerin. Der Angeklagte wird nach mehrtägiger Verhandlung wegen versuchten Mordes zu 8 Jahren verurteilt.

Gefährliche Körperverletzung

Gericht : Amtsgericht München
Termin: wird nachgereicht
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung

Unser Mandant wird einer gefährlichen Körperverletzung beschuldigt. Er soll laut Anklage einem Kollegen mit dem beschuhten Fuß gegen Oberkörper und den Kopf getreten und diesem dadurch das Nasenbein gebrochen haben.
Zusammen mit dem Mandanten können wir in der Hauptverhandlung nachweisen, dass es sich um eine Verwechslung handelt. Der Freispruch erfolgt aufgrund erwiesener Unschuld.

Bundeszentralregister

Gericht : Amtsgericht München
Termin: wird nachgereicht
Vorwurf: Bundeszentralregister

Unser Mandant soll vor einem Geschäft in der Innenstadt grundlos den Geschädigten 5 – 10 Minuten gewürgt haben. Dieser erleidet ein Kehlkopftrauma und eine Schädelprellung. Die Verteidigung kann dem Gericht darlegen, dass es sich um einen einmaligen Ausraster gehandelt hat . Es kommt zur Aussöhnung zwischen dem Geschädigten und dem Mandanten.
Das Gericht sieht einen minder schweren Fall gegeben. Der Mandant wird zu einer Geldstrafe verurteilt und ist nicht vorbestraft.
 
Katja Günther ist Fachanwältin für Strafrecht in der Bundesrepublik Deutschland, zugelassen durch die Rechtsanwaltskammer München.
Sie unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs den "Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft".

Alle Vorschriften werden im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de bereitgehalten.
Alle Angaben ohne Gewahr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Katja Günther
Fachanwältin für
Strafrecht
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